Allgemeine Geschäftsbedingungen
 


 
§ 1 Angebote
 
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Insbesondere bleiben Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung vorbehalten.
 
 


§ 2 Haftung für Angaben
 
Unsere Angaben beruhen auf uns erteilten Auskünften insbesondere der Immobilieneigentümer. Eine Haftung für falsche oder unvollständige Angaben ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt
 
 
§ 3 Weitergabe von Informationen


Die Weitergabe von Exposes an Dritte ist nur dann zulässig, wenn uns dies unter Nennung des Namens und der Anschrift des Betreffenden mitgeteilt und von uns schriftlich genehmigt wird. Für den Dritten gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in gleichem Maße wie für den Erstbezieher (nachfolgend „Kunde“).
Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Kauf- oder Mietvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, die mit ihm vereinbarte Provision an uns zu entrichten.
 
 
§ 4 Vorkenntnis
 
Ist dem Kunden die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich schriftlich, möglichst unter Nennung der Quelle und des Datums der Kenntniserlangung, mitzuteilen. Teilt der Kunde uns dies nicht innerhalb 4 Tagen nach Zugang des Angebots mit, gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt.
 
 
§ 5 Provision
 
Unser Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Miet- oder Kaufvertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande kommt. Mitursächlichkeit ist ausreichend. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kauf-/Mietvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem ursprünglichen Angebot abweichen.
Mehrere Käufer oder Mieter eines Objekts haften gesamtschuldnerisch für die Provision.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt die Provision auf Kaufverträge 3,57% des Kaufpreises im Notarvertrag, inklusive 19% Mehrwertsteuer. Bei Vermietungen beträgt die Maklerprovision 2,38 Monatskaltmieten der im Mietvertrag genannten Miethöhe inklusive 19 % Mehrwertsteuer.

Die Provision wird fällig am Tage des Abschlusses des Miet- bzw. Kaufvertrags.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Maklerprovision wird auch nicht durch Kontaktaufnahme zum Verkäufer oder Vermieter des Objekts ausgeschlossen. Dies gilt auch über ein mögliches Ende des Makler-Auftrags hinaus.


 
§ 6 Doppeltätigkeit
 
Wir sind berechtigt für beide Vertragsseiten entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu sein.
 
 
§ 7  Vertragsabschluss
 
Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf eine Abschrift des Hauptvertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
 
 
§ 8. Beendigung des Auftrages
 
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
 
 
§ 9 Schriftform
 
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung
 
 
§ 10 Salvatorische Klausel
 
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.